Filmverträge und -vereinbarungen schützen die Rechte Ihres Films und sind notwendig, um Fehlkommunikation und Risiken in jeder Phase von der Vorproduktion bis zum Vertrieb zu vermeiden. Mit Ihrem Produktionsteam, Ihrer Besetzung und Ihrer Crew müssen bereits vor Beginn der Hauptfotografie Vereinbarungen getroffen werden. Ausdrückliche Gewährleistungen: Eine ausdrückliche Garantie ist eine positive Aussage des Verkäufers über die Qualität und die Eigenschaften der Ware. Ein Beispiel für eine Express-Garantie ist ein Elektronikhändler, der einem Kunden sagt: “Wir garantieren Ihrem neu gekauften Fernseher drei Jahre lang Mängel. Wenn Sie uns auf einen Defekt aufmerksam machen, werden wir ihn ersetzen oder reparieren.” Eine ausdrückliche Garantie kann jedoch auch dann geschaffen werden, wenn der Verkäufer nicht beabsichtigt hat, eine zu erstellen. Wenn der Kaufvertrag eine Beschreibung der Waren hat, auf die sich der Käufer bei der Kaufzeit verlässt, wird eine ausdrückliche Garantie geschaffen, dass die Ware dieser Beschreibung entspricht. Wenn der Verkäufer dem Käufer eine Probe der Ware zur Verfügung stellt, wird eine ausdrückliche Garantie geschaffen, dass die Ware der Probe entspricht. Eine schriftliche Vereinbarung ermöglicht es sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer, klar anzugeben, welche ausdrücklichen Garantien gegebenenfalls für die Ware gelten. Die Nutzung von IFTA-Mustervereinbarungen ist freiwillig und darf nicht die Grundlage eines Tarifvertrags unter Wettbewerbern sein. Die Vereinbarungen mit der Besetzung variieren je nach Art der Besetzung.

Beispielsweise hat ein SAG-Darsteller (Screen Actor es Guild) einen anderen Vertrag als ein Nicht-SAG-Akteur, da die Anforderungen für diese beiden Darsteller aufgrund der von der Gilde auferlegten Regeln und Vorschriften unterschiedlich sein können. Wenn Sie außerdem Minderjährige oder Statisten einstellen möchten, benötigen Sie möglicherweise für jede Gruppe eine andere Vereinbarung. die einzeln oder in der Gesamtheit vernünftigerweise mit einer wesentlichen nachteiligen Wirkung zu rechnen hätten. Die Verkäufer haben keine schriftliche Mitteilung über die Absicht einer Partei erhalten, das Volumen ihrer Käufe, Verkäufe, Produkte oder Werbung im Rahmen eines solchen Werkvertrags zu beenden oder erheblich zu reduzieren. Außer wie in Anhang 4.8(b) dargelegt, sind die Verkäufer zum Zeitpunkt dieser Liste keine schriftlichen Mitteilungen über Änderungen, Änderungen, Verlängerungen oder Kündigungen solcher wesentlichen Geschäftsverträge und verhandeln derzeit nicht schriftlich neu. (b) Aufteilung des Kaufpreises. Der Verkäufer und der Käufer werden wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Aufteilung des Kaufpreises (und anderer Beträge, einschließlich übernommener Verpflichtungen, die als Kaufpreis für Steuerbuchhaltungszwecke berücksichtigt werden) auf die Rundfunkaktiva gemäß den Anforderungen des Paragraphen 1060 des Kodex und der enden den darin genannten Bestimmungen vor dem Abschluss zu vereinbaren. Erzielen Verkäufer und Käufer vor dem Closing keine Einigung über eine solche Zuteilung, so wird (a) in Bezug auf das in den Rundfunkvermögen enthaltene Realeigentum (außer Rundfunktürmen) der von den Parteien einvernehmlich vereinbarte Teil des Kaufpreises jedem Grundstück des Immobilienvermögens zugeordnet, (b) in Bezug auf die in den Rundfunkgütern enthaltenen Sachwerte (mit Anderen als Real property) , aber einschließlich der Sendetürme), wird der Teil des Kaufpreises, der dem Buchwert dieser Sachanlagen entspricht, wie er in den Buchführungsbüchern und -aufzeichnungen der Verkäufer zum Abschluss enthalten ist, jedem dieser sachanlageen Vermögenswerte zugeteilt, und (c) in Bezug auf die immateriellen Vermögenswerte, die in den Rundfunkvermögen enthalten sind, erstellt und liefert der Käufer eine Zuteilung (für Verkäufer angemessen akzeptabel) unter die immateriellen Vermögenswerte des Teils des Kaufpreis in Höhe des Überschusses des Kaufpreises über den Gesamtbetrag des Kaufpreises, der der Immobilie (außer Rundfunktürmen) und den Sachanlagen (außer Real Property, aber einschließlich der Sendetürme) gemäß den oben genannten Klauseln (a) und (b) zugewiesen wurde.

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